Honorar

Der Honoraranspruch der Rechtsanwälte ist durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und durch die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) geregelt. Grundsätzlich kommen diese Gesetze zur Anwendung, allerdings können zwischen Mandant und Rechtsanwalt auch davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wie zum Beispiel eine Stundenhonorarvereinbarung.

Wegen der Komplexität des Kostenrechts erfolgt im Rahmen der Erstbesprechung eine umfassende Aufklärung auch hinsichtlich des Honorars.

Die Erstbesprechung bzw Erstberatung wird von Rechtsanwalt Helmut Kunz nicht verrechnet.