Die Entscheidung eine Ehe zu beenden, gehört zu den wohl schwierigsten Entscheidungen im Leben. Ist der Entschluss erst einmal gefasst, stellt sich wohl relativ zeitnah die wichtige Frage: „Wie geht es jetzt weiter?“
Im österreichischen Eherecht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten eine Scheidung zu erreichen. Die beiden häufigsten Varianten sind die „strittige Scheidung“ und die „einvernehmliche Scheidung“.
Sowohl die strittige als auch die einvernehmliche Scheidung sind gesetzlich verankerte Möglichkeiten, eine aufrechte Ehe zu beenden – an dieser Stelle enden aber auch die Gemeinsamkeiten dieser zwei gesetzlichen Institute.
Bei der einvernehmlichen Scheidung, wie der Name vermuten lässt, braucht es eine Einigung der (noch) Ehegatten hinsichtlich der Scheidungsfolgen. Es muss dabei im Wesentlichen ein Einvernehmen über folgende Punkte gefunden werden: Kinder (Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt), Ehegattenunterhalt und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens.
Wurde zunächst die Einigung über diese Punkte gefunden geht es recht rasch. Tatsächlich braucht es nach der Einigung über die Scheidungsfolgen lediglich einen Gerichtstermin, um die Scheidung zu vollziehen.
Kann keine Einigung über die Scheidungsfolgen erzielt werden, kann eine Scheidung im Weg der strittigen Scheidung erreicht werden. Im strittigen Verfahren wird nach Einbringung der Scheidungsklage vom Gericht ein Verfahren geführt, um festzustellen, wer die objektive Zerrüttung der Ehe verschuldet hat. Die Entscheidung des Gerichts kann sowohl das alleinige oder das überwiegende Verschulden eines Ehegatten aussprechen, aber auch das gleichteilige Verschulden beider Ehegatten.
Die rechtliche Folge des Ausspruchs über das überwiegende Verschulden ist der nacheheliche Ehegattenunterhalt. Themen wie Kinder (Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt) oder Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens werden (mangels Einigung) im Zuge eigener Verfahren geklärt.
Die Dauer des „strittigen“ Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab und kann aber auch bis zum rechtskräftigen Abschluss jederzeit bei einer Einigung der Ehegatten eine Verfahrensumstellung (hin zur einvernehmlichen Scheidung) erfolgen.
Sie stehen vor der Entscheidung, wie es nun weitergeht?
Jede Ehe und jede Familiensituation sind einzigartig. Eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Optionen vollständig zu verstehen und die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Details und unterstützen Sie dabei, den für Sie besten Weg zu finden und auch umzusetzen.